TSE Hardware Modul von Diebold Nixdorf
KassenSichV Gesetz 1.1.2020
Technische Sicherheitseinheit 2020
inkl. TSE Full – Service Paket
Passend für: Prisma / Loby Gastrosoftware (andere Software auf Anfrage)
Weitere Informationen
Auslieferung TSE Einheit nach Verfügbarkeit – erster Rollout nach Fertigstellung & Verfügbarkeit TSE Einheit
- Unterstützung der Anmeldung beim Finanzamt durch unser
geschultes Fachpersonal - Einbindung per Internet Fernwartung der TSE Einheit an die
Kassensoftware nach Freigabebescheid mit Antwortschlüssel des Finanzamtes - Prüfung auf Funktionalität des TSE Moduls nach Einbindung und Beratung was zu beachten ist
Ab dem Jahr 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine
zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Bestandteilen
besteht:
- Sicherheitsmodul: Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des
Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert
werden können. - Speichermedium: Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
- einheitliche digitale Schnittstelle: Die digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung, für Prüfungszwecke gewährleisten.
Für den Betreiber eines digitalen Kassensystems ändert sich ab 01.01.2020
folgendes:
- Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzte Registrierkasse bzw. das Aufzeichnungssystem den Vorgaben der KassenSichV entsprechen. Dies ist nur
durch ein Software-Update oder eine Neuanschaffung möglich. - Es ist eine Technische Sicherheitseinrichtung anzuschaffen bzw. ein entsprechender
Service zu abonnieren. - Die Kasse ist mit der Seriennummer beim Finanzamt anzumelden.
- In der Kasse sind Daten des/der Steuerpflichtigen wie Adresse, Steuernummer etc. zu hinterlegen.
- Mit wenigen Ausnahmen besteht eine Belegerteilungspflicht.
- Eine untertägige Änderung der Stammdaten (Firmenbezeichnung, Steuernummer etc.) ist nicht mehr ohne weiteres im laufenden Betrieb möglich. Vor Änderung der
Stammdaten muss ein Kassenabschluss durchgeführt werden. - Für die Dauer der Aufbewahrungsfrist ist ein Export der durch die TSE abgesicherten Daten sowie ein DSFinV-K Export durchzuführen.
- Der DSFinV-K Export ermöglicht dem Finanzamt eine tiefergehende steuerliche Prüfung von Kassentransaktionen, wie die Verbuchung von Gutscheinen,
Trinkgeldern etc. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer (jederzeit unangekündigten) Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung sehr detaillierte Fragen zu einzelnen
Kassenvorgängen gestellt werden können. - Die Betriebsprüfung wird anhand des DSFinV-K Exports jeden Vorgang an der Kasse auch zeitlich nach verfolgen können. Also z.B. welcher Kassierer zu welcher Uhrzeit
welche Artikel auf einen Tisch gespeichert hat.
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